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   VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990   

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VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990 (https://dejure.org/2015,7357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - Au 5 K 14.990 (https://dejure.org/2015,7357)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - Au 5 K 14.990 (https://dejure.org/2015,7357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Garagen und fünf Carports

  • rewis.io

    Vorbescheidsverfahren, Bauvorhaben, Grundstück, Rücksichtnahme, Abstandsflächentiefe, Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsgerichte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 34 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO verankerte Gebot der Rücksichtnahme dem Nachbarn nicht das Recht gibt, von jeglicher Beeinträchtigung der Licht- und Luftverhältnisse oder der Verschlechterung von Sichtachsen von seinem Grundstück aus verschont zu bleiben (BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151 ff.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Wenn ein Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften einhält, ist in tatsächlicher Hinsicht indiziert, dass auch das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Die Annahme einer erdrückenden Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in zu geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34: 12, 50 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Die Annahme einer erdrückenden Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in zu geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34: 12, 50 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).
  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Wenn ein Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften einhält, ist in tatsächlicher Hinsicht indiziert, dass auch das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris).
  • VGH Bayern, 27.10.1999 - 2 CS 99.2387

    Nachbarrechtsbehelf - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren zum Umfang der im

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Dieses rechtliche Instrumentarium reicht aus, um zu verhindern, dass der Bauherr von der ihm erteilten Baugenehmigung tatsächlich Gebrauch macht, bevor geklärt ist, dass die Standsicherheit des auf dem Grundstück des Nachbarn vorhandenen Gebäudes oder des Nachbargrundes nicht gefährdet ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 14 ZB 13.1193

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris; B.v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris; B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977

    Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris; B.v. 2.9.2013 - 14 ZB 13.1193 - juris; B.v. 5.9.2013 - 14 CE 13.50 - juris).
  • VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.988

    Anfechtungsklage; Nebenbestimmung zu Bauvorbescheid; Auflage; unzulässige

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.990
    Die von der Beigeladenen gegen diese Nebenbestimmung geführte Klage (Az. Au 5 K 14.988) wurde mit Urteil vom 26. Februar 2015 abgewiesen.
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2582

    Nachbarstreit; Rücksichtnahme; Standsicherheit

  • VGH Bayern, 05.09.2013 - 14 CE 13.50

    Beschwerde; Anspruch auf Baueinstellung; Nachbar; Tiefgaragenzufahrt;

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109

    Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906

    Ob sich ein Gebäude nach seiner Aufstockung nach dem Maß der baulichen Nutzung in

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 15 ZB 13.68

    Maß der Nutzung (Nachbarschutz), Gebot der Rücksichtnahme (Einfügen),

  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 2 BV 03.771
  • VG Augsburg, 26.02.2015 - Au 5 K 14.988

    Anfechtungsklage; Nebenbestimmung zu Bauvorbescheid; Auflage; unzulässige

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die vom Beklagten im Verfahren Au 5 K 14.990 vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.

    Die Klägerin ist derzeit lediglich im Besitz eines Vorbescheides im Sinne von Art. 71 BayBO, der überdies vom Beigeladenen ebenfalls mit Klage (Az: Au 5 K 14.990) angegriffen worden ist.

  • VG Ansbach, 07.09.2017 - AN 3 E 17.01814

    Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Errichtung

    Wie und mit welchen dem Schutz des Nachbarn dienenden technischen Vorkehrungen ein Bauvorhaben verwirklicht wird, ist nicht notwendiger Regelungsgehalt einer Baugenehmigung, die unbeschadet privater Recht Dritter erteilt wird, Art. 68 Abs. 4 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn.3; VG Augsburg, U.v. 26.2.2015 - Au 5 K 14.990 - juris).
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